Allgemein

Die Beschäftigten der Staatsanwaltschaft Duisburg haben sich gemeinsam mit der Behördenleitung ein Leitbild gegeben.

Es kennzeichnet den Aufgabenbereich und das Selbstverständnis der Behörde, schafft gemeinsames Verständnis für das Tätigkeitsfeld der Behördenangehörigen und macht deutlich, auf welche Weise sie - unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Organisationsentwicklung - ihre Leistungen erbringen und die gesteckten Ziele erreichen wollen. Dabei benennt es wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die gestellten Aufgaben in der angestrebten Qualität und Form erfüllen zu können. Das Leitbild stellt überdies Außenstehenden und allen von staatsanwaltschaftlicher Arbeit berührten Personen die Maßstäbe dar, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft an ihre Tätigkeit anlegen.

Unsere Aufgaben

Aufgaben der Staatsanwaltschaft sind die Aufklärung und Verfolgung strafbarer Handlungen sowie die Mitwirkung am gerichtlichen Strafverfahren, in Gnadensachen und an der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten; ihr obliegt außerdem die Strafvollstreckung. Der Verfolgung von Tötungsdelikten (Kapitalsachen), Wirtschaftsstrafsachen, Umweltschutzdelikten, Organisierter Kriminalität, dem Schutz von Frauen und Kindern vor sexuellem Mißbrauch und Gewalt sowie der Jugendstrafrechtspflege wendet sie besondere Aufmerksamkeit zu. Hierbei wird sie tatkräftig von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz, den Zollbehörden, der Steuerfahndung oder anderen mit der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten befaßten Stellen unterstützt, mit denen sie eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Dazu gehört, daß namentlich in bedeutsamen Verfahren, in denen umfangreiche Erhebungen notwendig sind, Art und Möglichkeiten der Erledigung von Ermittlungsaufträgen auch in personeller und zeitlicher Hinsicht mit den zu beauftragenden Stellen eingehend vorbesprochen werden.

Achtung von Gesetz und Recht

Als ein dem Gericht zu- und gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege achtet die Staatsanwaltschaft darauf und setzt sich dafür ein, daß während des gesamten Verfahrens und von allen Beteiligten Gesetz und Recht gewahrt werden. Sie schützt Unschuldige vor Bestrafung und tritt gleichermaßen für die Belange von Beschuldigten, Angeklagten und Verurteilten ein.

Die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben werden gemeinsam von Staatsanwälten, Amtsanwälten, Rechtspflegern, Gerichtshelfern und weiteren, in Service-Einheiten zusammenarbeitenden Behördenangehörigen erfüllt, die ergänzende sowie unterstützende Leistungen erbringen. An der Organisation, Durchführung und Sicherung des Dienstbetriebes wirken ferner die Angehörigen der Behördenverwaltung und der Wachtmeisterei mit.

Wirksame Verbrechensbekämpfung

Die wirksame Bekämpfung des Verbrechens, namentlich der von technischem Fortschritt und weitgehender Freizügigkeit begünstigten organisierten Kriminalität erfordert eine leistungsfähige, einsatzfreudige und ebenso effektiv wie bürgernah arbeitende Strafverfolgungsbehörde. Dies wird bei der Staatsanwaltschaft vor allem durch eine optimale sachliche, insbesondere EDV-orientierte Ausrüstung sowie durch eine angemessene Personalausstattung gewährleistet. Budgetierung von Kosten und Leistungen, Einführung einer dezentralen Ressourcenverantwortung sowie ein aussagekräftiges, wirksames Controlling tragen hierzu unter Wahrung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit bei.

Innovatives Justizmanagement

Die Leistung der Staatsanwaltschaft wird durch die Führung und den Einsatz der Mitarbeiterschaft bestimmt. Das bedeutet:

Die Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der Behörde ist Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Führungskräfte sind diesem Ziel in ganz besonderem Maße verpflichtet.

Modernisierung der Informations - und Kommunikationssysteme

Eine wichtige Voraussetzung für die Steigerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung ist die moderne Informationstechnik. Deshalb hat der zügige Ausbau und die stetige Modernisierung der Informations- und Kommunikationssysteme besondere Bedeutung. Der Einsatz flexibler und benutzerfreundlicher technischer Lösungen soll gleichzeitig die Arbeitsbedingungen verbessern. Die Leistungsfähigkeit einer Behörde hängt stark von der Motivation ihrer Beschäftigten ab. Wenn sie sich mit ihren Aufgaben identifizieren können, ihre individuellen Fähigkeiten am Arbeitsplatz entfalten dürfen und in hohem Maße die internen Abläufe mitgestalten können, trägt dies wesentlich zu einer besseren Motivation bei.

Wesentliches Merkmal der internen Personalpolitik ist deshalb - insbesondere wenn es um Änderung der Organisation oder die Einführung neuer Technologie geht - ein Höchstmaß an Information und Kommunikation in allen Bereichen und auch die offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den Personalräten und anderen Beteiligungsorganen. In ihrer Aufgabe der beruflichen Förderung von Frauen wird die Behörde durch die aktive Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten unterstützt.

Attraktive Aus - und Weiterbildungsangebote

Damit unter den sich ständig ändernden Bedingungen die der Staatsanwaltschaft gestellten Aufgaben angemessen erfüllt werden können, müssen attraktive Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Sie müssen gleichermaßen die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Qualifizierung bieten und sich im Hinblick auf die Organisationsentwicklung der Staatsanwaltschaft insbesondere auch auf die modernen Führungs- und Organisationsinstrumente, wie zum Beispiel  Budgetierung, Berichtswesen, Controlling, Zeit- und Selbstmanagement sowie Kommunikation erstrecken. Neben der fachlichen muss dabei ferner die arbeitsmethodische und vor allem auch die soziale Kompetenz (zum Beispiel in Bezug auf Konfliktmanagement, Mitarbeitergespräche und Förderung der Teamfähigkeit) ein besonderes Augenmerk erhalten. Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen haben anderen Behördenangehörigen, für deren Arbeit der Gegenstand der Tagung ebenfalls Bedeutung hat oder alsbald erlangen kann, die Ergebnisse der Tagung in geeigneter Form mitzuteilen; auch sonst sind Tagungsergebnisse im weiteren Umfang als bisher allgemein bekanntzugeben.

Teamgeist und modernes Personalmanagement

Bei der Organisations- und Personalentwicklung und beim Technikeinsatz arbeiten Behörden- und Geschäftsleitung und die Rechtsabteilungen unter Beteiligung aller Abteilungsangehörigen eng zusammen. Die Zentralbereiche sind sich dabei ihrer Dienstleistungsfunktionen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst. Fach- und Ressourcenverantwortung werden in allen Bereichen stärker als in der Vergangenheit zur Geltung gebracht.

Die Qualität der Leistungen einer Behörde wird ganz wesentlich durch den Umgang miteinander beeinflusst. Partnerschaftlicher Umgang bedeutet intern ein hohes Maß an Kollegialität. Im Spannungsfeld zwischen Einzelleistung und Gruppenverhalten muss Teamgeist herrschen. Teamgeist prägt auch das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Vorgesetzten unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der eigenverantwortlichen Arbeit, machen klare Vorgaben, sorgen für eine möglichst gleiche Arbeitsverteilung, für Transparenz und geben umfassende Informationen und angemessenen Rückhalt. Wesentliche Führungsinstrumente sind dabei auch Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche sowie qualifizierte Leistungsbeurteilungen. Die Vorgesetzten erfüllen ihre Vorbildfunktion durch Veranwortungsbewusstsein, Rücksichtnahme, Einfühlungsvermögen und Fairness. Sie honorieren gute Leistungen mit Lob und Anerkennung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrerseits der Bedeutung von Führungsprozessen bewusst; sie nutzen gleichwohl ihren eigenen Verantwortungsbereich und erfüllen ihn mit Initiative und Selbständigkeit. Sie beraten und informieren ihre Vorgesetzten und gestalten ihre Arbeitsplätze und die Zusammenarbeit aktiv und selbstbewusst mit. Dabei kann im Einzelfall eine Kräfterotation zu einer Steigerung von Leistungen und Effektivität beitragen.

Verantwortungsvolle Mitarbeit

Sowohl bei Einzelleistungen als auch in der Arbeitsgruppe trägt jeder die volle Verantwortung für seine Aktivitäten. Wer aktiv ist und Verantwortung übernimmt, geht damit auch Risiken ein. Konstruktive Kritik anstelle von Schuldzuweisungen ermöglicht die Korrektur von Fehlentwicklungen. Dazu bedarf es der Kritikfähigkeit des Einzelnen. Um Kritik annehmen und annehmbar ausüben zu können, sind Vertrauen und Vertrauenswürdigkeit unbedingte Voraussetzung. Aktivität, Selbständigkeit, Achtung vor der Leistung des anderen und gegenseitiges Vertrauen ermöglichen es, neue Lösungswege zu erproben sowie Erfahrungen und Erkenntnisse zu gewinnen. Dies bildet insgesamt eine tragfähige Grundlage für ein nach innen und außen fruchtbares Arbeitsklima.