Staatsanwaltschaften sind selbständige Organe der Rechtspflege und dem Justizministerium unterstellt. Ihre Hauptaufgaben liegen in den Bereichen der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten und der Strafvollstreckung.

Die Staatsanwaltschaft wird als Strafverfolgungsbehörde vorwiegend in Strafsachen tätig. Ihr obliegt die Leitung der Ermittlungsverfahren. Als Anklagebehörde darf nur sie allein eine Anklage erheben und vor Gericht vertreten. Zudem führt die Staatsanwaltschaft Duisburg nach Abschluss eines Strafverfahrens die Strafvollstreckung durch.