Seit 1849 gab es eine Staatsanwaltschaft in Wesel, wo das Schwurgericht für die Kreise Wesel, Duisburg und Essen abgehalten wurde. Bei den Kreisgerichten in Duisburg und Essen war jeweils nur ein Gehilfe des Weseler Staatsanwalts tätig. Wegen Mangels an Beschäftigung wurde die Staatsanwaltsgehilfenstelle in Duisburg 1861 gestrichen, was in der Folgezeit dazu führte, daß der Staatsanwalt in Wesel 1862 über eine erhebliche Überlastung klagte. Er sah sich nur noch im Stande, die Akten grob zu sichten und sich um die dringendsten Sachen zu kümmern.

Infolge der Ausbreitung des Kohlebergbaus und der fortschreitenden Industrialisierung verschob sich dann allerdings der Tätigkeitsbereich der Kreisgerichte immer mehr von Wesel nach Duisburg.

Deshalb wurde bereits Anfang 1874 durch den Justizminister in Berlin darüber nachgedacht, den Sitz der Staatsanwaltschaft von Wesel nach Duisburg zu verlegen, was zum 1.10.1874 geschah.

Am 1.10.1879 wurde das Landgericht Duisburg errichtet. Seit diesem Zeitpunkt war die Staatsanwaltschaft dem Landgericht zugeordnet und führte offiziell die Bezeichnung "Königliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Duisburg".

Zunächst war die Staatsanwaltschaft auch im Landgerichtsgebäude am König-Heinrich-Platz in Duisburg-Stadtmitte angesiedelt. Aus Platzmangel wurden dann zunächst Zweigstellen an der Erftstraße und im Amtsgerichtsgebäude Duisburg-Hamborn errichtet, bevor die Behörde am 01.03.1977 insgesamt in das heutige Dienstgebäude an der Koloniestraße in Duisburg-Neudorf übersiedelte.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte seit 1879 19 Behördenleiter und wird jetzt von der Leitenden Oberstaatsanwältin Dr. Karin Schwarz geführt.

1880 waren bei der  Staatsanwaltschaft Duisburg  11 Mitarbeiter beschäftigt; inzwischen sind es etwa 250.

Im Jahre 2004 haben Staatsanwaltschaft und Landgericht Duisburg ihr 125 - jähriges Bestehen gefeiert.