Die Behörde wird durch den Leitenden Oberstaatsanwalt geleitet.

Die Leitung der einzelnen Abteilungen erfolgt durch Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte.

Die Strafverfolgung erfolgt in allgemeinen Dezernaten und in Sonderdezernaten.

Sonderdezernate sind beispielsweise eingerichtet für die Bearbeitung von

 

  • politischen Strafsachen
  • Verfahren der Organisierten Kriminalität
  • Umweltstrafsachen
  •  Kapital - und Brandsachen
  •  Wirtschaftsstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Jugend - und Jugendschutzverfahren
  • Verfahren betreffend sexueller und häuslicher Gewalt
  • Schifffahrtssachen