Antisemitismus muss mit allen gebotenen staatlichen Mitteln, aber auch mit zivilgesellschaftlicher Unterstützung bekämpft werden, um seine Ausbreitung zu verhindern, Rechtssicherheit herzustellen und ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen.

Das Amt des Antisemitismusbeauftragten bei der Staatsanwaltschaft Duisburg wird wahrgenommen von Herrn Oberstaatsanwalt Jens Hartung. Sie können ihn fernmündlich unter folgender Rufnummer erreichen: Tel.: 0203/99 38 969 oder per E-Mail über AntisemitismusbeauftragteDU. Im Falle der Kontaktaufnahme per E-Mail beachten Sie bitte den Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen.

 Seine Aufgaben:

  • Zentraler Ansprechpartner für andere Behörden und für jüdische Einrichtungen
  • Zentraler justizinterner Ansprechpartner für (Zweifels-) Fragen bei antisemitistischen Straftaten, etwa zur Bewertung antijüdischer Aspekte eines Tatgeschehens
  • Ansprechpartner der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Vernetzung und Koordination von Ermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften, dabei insbesondere auch Förderung von Sammelverfahren
  • Durchführung von themenspezifischen Fortbildungsmaßnahmen
  • Ansprechpartner für RIAS NRW e. V. bei Online-Anzeigen und Prüfbitten
  • Hilfestellung für Opfer von Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Polizei ergreifen alle rechtlich und tatsächlich möglichen Maßnahmen, um jegliche Art der politischen motivierten Kriminalität und damit auch Hasskriminalität und insbesondere den Antisemitismus konsequent zu bekämpfen. Dies gilt sowohl in der "analogen" wie auch in der "virtuellen" Welt.

Unterstützung erhalten von antisemitischen Straftaten betroffene Personen auch hier: