Hier finden Sie Informationen zu unserer Kantine, dem Schwerbehindertenzugang, des Defibrillators in Notfällen und Angaben zum Rauchverbot.

Die Kantine der Behörde steht den Justizangehörigen und den Besuchern des Hauses montags bis freitags in der Regel von 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr zur Verfügung.

Die Besucher benötigen einen besonderen Dauerausweis, der in der Verwaltungsabteilung ausgestellt werden kann.

Vor dem Haupteingang befindet sich ein Behinderten-Parkplatz. Unsere Wachtmeister sind gehbehinderten Personen auf Wunsch behilflich.

Das Dienstgebäude ist für Rollstuhlfahrer nur über die Hofeinfahrt zu erreichen. Gegenüber den Fahrradständern befindet sich ein entsprechender Zugang. Bitte betätigen Sie die dortige Ruftaste, wenn Sie Hilfe benötigen.

Im Gebäude selbst befinden sich 3 Aufzüge.

Im gesamten Gebäude ist das Rauchen untersagt.

Im Gebäude befindet sich ein Defibrillator, der zu den Öffnungszeiten der Staatsanwaltschaft in Notfällen genutzt werden kann.